Die Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge spielt eine zentrale Rolle in der finanziellen Sicherheit der Schweizer Bevölkerung. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zur Nutzung der Dienste der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, um Ihre Zukunft abzusichern.

Einführung in die Berufliche Vorsorge (BVG) in der Schweiz

In der Schweiz geht das Konzept der finanziellen Sicherheit über unmittelbare Bedürfnisse hinaus und konzentriert sich darauf, eine stabile finanzielle Zukunft nach der Pensionierung zu gewährleisten. Die berufliche Vorsorge (BV), als zweite Säule der Schweizer Sozialvorsorge, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Ihr Ziel ist es, den Versicherten nach der Pensionierung die Fortführung ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Dies geschieht durch das Zusammenspiel mit der ersten Säule (AHV), um ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns zu erreichen.

Wer ist in der beruflichen Vorsorge versichert?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind und einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’050 erhalten, sind in der BV versichert. Es ist die Pflicht jedes Arbeitgebers, der obligatorisch zu versicherende Arbeitnehmende beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung zu errichten oder sich einer solchen anzuschliessen.

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Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge dient nicht nur der Altersvorsorge, sondern versichert auch die Risiken von Tod und Invalidität. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Drei-Säulen-Systems, das darauf abzielt, den Bürgern finanzielle Sicherheit in verschiedenen Lebensphasen zu bieten.
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Altersleistungen der 2. und 3. Säule

Neben der beruflichen Vorsorge, die die zweite Säule bildet, gibt es in der Schweiz auch die dritte Säule, die private Vorsorge. Diese dient der individuellen Ergänzung der ersten beiden Säulen und ermöglicht es den Versicherten, zusätzliche Vorsorgemassnahmen zu treffen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die berufliche Vorsorge?

Alle Arbeitnehmenden, die bei der AHV versichert sind und einen Jahreslohn von mehr als 22’050 Franken erhalten.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie bei jedem Versicherungsfall selbst bezahlen müssen. Dieser kann entweder ein fester Betrag oder ein Prozentsatz der Gesamtkosten sein.
Das Ziel ist es, den Versicherten die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise nach der Pensionierung zu ermöglichen.

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