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Die berufliche Vorsorge spielt eine zentrale Rolle in der finanziellen Sicherheit der Schweizer Bevölkerung. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zur Nutzung der Dienste der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, um Ihre Zukunft abzusichern.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind und einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’050 erhalten, sind in der BV versichert. Es ist die Pflicht jedes Arbeitgebers, der obligatorisch zu versicherende Arbeitnehmende beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung zu errichten oder sich einer solchen anzuschliessen.
Neben der beruflichen Vorsorge, die die zweite Säule bildet, gibt es in der Schweiz auch die dritte Säule, die private Vorsorge. Diese dient der individuellen Ergänzung der ersten beiden Säulen und ermöglicht es den Versicherten, zusätzliche Vorsorgemassnahmen zu treffen.
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